Schulpflegschaft

Zur Schulpflegschaft gehören gemäß dem Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) alle gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften mit Stimmrecht und deren Vertreter/innen ohne Stimmrecht. Diese wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Schulpflegschaft, der/die dadurch geborenes Mitglied der Schulkonferenz wird, und dessen/deren Stellvertreter/in.

Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Weide
Stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Kempmann & Herr Spaltmann

Außerdem wählen die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften aus ihrer Mitte die Vertreter/innen in die Fachkonferenzen und die Vertreter/innen in die Schulkonferenz. Gemäß § 10 des Schulmitwirkungsgesetzes vertritt die Schulpflegschaft die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Dazu versammelt sie sich in Sitzungen und arbeitet vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammen.

Aus ihrer Mitte arbeiten Vertreterinnen und Vertreter engagiert in Arbeitsgruppen mit, die sich mit besonderen Aufgaben der Schule befassen (z.B. dem Schulprogramm, das immer wieder auf seine Erfüllung respektive Durchführbarkeit hin überprüft werden muss).